Wissenswertes

Als Qualitätsverbund mit dem Schwerpunkt „Geriatrie“ informieren wir Patienten, Angehörige und Fachkollegen über unsere Arbeit und das Arbeitsfeld der Geriatrie.

Beratung

Von Pflegestufen zu Pflegegraden

Bedingt durch das zweite Pflegestärkungsgesetz gilt ab dem 01. Januar 2017 der neu entwickelte Pflegebedürftigkeitsbegriff, wodurch aus den bisherigen drei Pflegestufen automatisch fünf Pflegegrade entwickelt wurden. Während das bisherige Pflegestufenmodell vor allem auf die körperlichen Beeinträchtigungen den Fokus gelegt hat, steht jetzt allen Pflegebedürftigen unabhängig davon, ob sie aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind, das gleiche Anrecht auf Leistungen der Pflegeversicherung zu. Vor allem Menschen mit Demenz haben nun einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Das Begutachtungsverfahren durch die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und Medicproof wurden umstrukturiert und die Leistungen der Pflegeversicherung auf dieser Grundlage verbessert. Die neue Begutachtung führt somit zu einer differenzierteren Einstufung in eine der fünf neuen Pflegegrade.

Um Leistungen von der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung eingereicht werden. Genauere Informationen über die Berechnung der Pflegegerade bei der Begutachtung finden sie hier und Informationen über den Ablauf des Begutachtungsverfahrens finden Sie unter: http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/pflege-wissen-von-a-bis-z/pflege-details/erklaerung/begutachtung-pflegeversicherung/.

Wie unterscheiden sich die fünf Pflegegrade voneinander?

Grundsätzlich haben Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Personen, die geringe Beeinträchtigungen aufweisen und dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, haben zum Zweck der Wiederherstellung und Erhaltung der Selbstständigkeit und der Vermeidung schwererer Pflegebedürftigkeit, einen Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung.

Für die Pflegegrade 2 bis 5 gibt es folgende Voraussetzungen:

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Bekomme ich finanzielle Unterstützung bei der Pflege?

Einen Überblick über die aktuellen Pflegegeld- und Pflegesachleistungsbeträge je Pflegegrad finden Sie hier.

Häusliche Pflege

Da mancher selbst darüber entscheiden will, wie und von wem er gepflegt werden möchte, gibt es die Möglichkeit, Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, z.B. durch Sie, andere Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Eine vorgeschriebene regelmäßige pflegefachliche Beratung soll helfen, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und dem Pflegebedürftigen Hilfestellung zu geben.

Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Dieser kann über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und gibt das Pflegegeld regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.

Vollstationäre Pflege

Durch Leistungen der vollstationären Pflege werden Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim leben, unterstützt. Um einen finanziellen Nachteil, die sich aus der Umstellung ergeben könnte, zu verhindern, wird betroffenen Pflegebedürftigen ein Bestandsschutz garantiert, indem sie einen Zuschlag auf den Leistungsbetrag erhalten, wenn ihr Eigenanteil am Pflegesatz ab 1. Januar 2017 höher ist als im Dezember 2016. Zusätzlich erhalten erstmals Pflegebedürftige mit Demenz, (bisher „Pflegestufe 0“) einen Anspruch auf Leistungen zur vollstationären Pflege. Für Versicherte mit Pflegegrad 1 beträgt der Zuschuss 125 Euro monatlich.

Darüber hinaus wird ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil der Versicherten in vollstationärer Pflege für die Pflegegrade 2 bis 5 vereinbart, der nicht ansteigt, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingruppiert werden muss. Bisher stieg im Falle einer Höherstufung der Pflegebedürftigkeit die Leistung der Pflegeversicherung an, und der pflegebedingte Eigenanteil nahm zu.

 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Worum geht es beim Betreuungsrecht?

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht beantwortet die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Dabei soll das Selbstbestimmungsrecht so gut wie möglich gewahrt werden. Wird vom Gericht ein Betreuer bestellt, kann er nur in dem gerichtlich festgelegten Umfang handeln und muss dabei auch die Wünsche des Betroffenen beachten. Rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensführung möglich, auch für die Lebenslagen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann jeder schon in gesunden Tagen vorausschauend für die Wechselfälle des Lebens entscheiden.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, falls dieser erforderlich sein wird. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.

Was ist eine Patientenverfügung?

In der Patientenverfügung kann man vorab für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit schriftlich festgelegt werden, ob bestimmte medizinische Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Dank einer fraktionsübergreifend unterstützten Initiative ist die Patientenverfügung seit September 2009 gesetzlich verankert.

Quelle und weitere Informationen unter: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Netzwerke für hilfs- und pflegebedürftige Menschen

In vielen Orten gibt es Zusammenschlüsse von verschiedenen Trägern und Organisationen, die gemeinsam für hilfs- und pflegebedürftige Menschen eng kooperieren und sich untereinander sinnvoll abstimmen. Ein Beispiel für ein solches gut funktionierendes Netzwerk ist der „Alter und Soziales e.V.„. Er ist ein Verein aller Träger in Ahlen, die für hilfs- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen tätig sind und deren Hauptsitz in Ahlen ist. Auch die Stadt Ahlen ist Vereinsmitglied. Die Zusammenarbeit ist über die Vereinssatzung, Projektvereinbarungen und über ein gemeinsam entwickeltes „Integriertes Handlungskonzept“ verbindlich geregelt.

So verbindet „Alter und Soziales e.V.“ insgesamt das Netzwerk für Hilfs- und Pflegebedürftige mit…

  • dem Netzwerk Demenz: über das Demenz-Servicezentrum der „Alzheimer Gesellschaft im Kreis Warendorf e.V.“ mit Sitz im Haus von „Alter und Soziales e.V.“
  • dem „SINN“-Netzwerk: über die Koordinierungsstelle für die offene Altenarbeit, zugleich Landesfachstelle für Seniorenbüros.

An „Alter und Soziales e.V.“ angebunden ist zudem die Fachstelle zur Koordinierung der Seniorenbüros im Land NRW. „Alter und Soziales e.V.“ ist Mitglied im „Qualitätsverbund Geriatrie Nord-West-Deutschland“. Für seine vielfältige Arbeit wurde „Alter und Soziales e.V.“ mit rund zwanzig Auszeichnungen bedacht.


Websites:

www.alter-und-soziales.de

www.senioren-ahlen.de

www.demenz-service-muensterland.de

www.westgem.de

Demenzzentren
Für NRW gibt es die Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen. Auf der Internetseite finden Sie viele wichtige Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten aber auch zu Demenzzentren in Ihrer Umgebung.

Für Bremen gibt es die Demenz Informations- und Koordinationsstelle. Auch hier bekommen Sie Hilfestellungen und Beratungen rund um das Thema Demenz.

Was bedeutet eigentlich Case Management?

Case Management ist eine Verfahrensweise, in der Versorgungsangelegenheiten und Dienstleistungen ermittelt, ausgearbeitet, implementiert, abgestimmt, beaufsichtigt, geprüft und bewertet werden. Dieser kooperative Prozess soll so den individuellen Versorgungsbedarf eines Patienten durch Kommunikation und verfügbare Ressourcen abdecken, um so die nötige Unterstützung, Behandlung, Begleitung, Förderung und Versorgung zu gewährleisten.

Das Case Management ist ein Unterstützungsmanagement, das sich einerseits an den individuellen Bedürfnissen  der Patienten orientiert und andererseits aus Kenntnis der Einzelfälle auch fallübergreifende Versorgungsnetzwerke organisiert, die vor allem die Zusammenarbeit verschiedener Unterstützungsbereiche erleichtern soll.

Es unterstützt Menschen, die aufgrund persönlicher oder institutioneller Voraussetzungen Probleme haben, die für sie notwendigen Hilfsmaßnahmen zu organisieren und in Anspruch zu nehmen. Die Aufgabe des Case Managements ist somit die Organisation von Unterstützung für die betroffenen Menschen.

Unsere Mitglieder

Im Qualitätsverbund Geriatrie Nord-West-Deutschland e.V. arbeiten wir mit zahlreichen Einrichtungen zusammen, um die Versorgung von Patienten weiter zu verbessern. Verschaffen Sie sich gerne einen Überblick über unser Netzwerk.