Wohn- & Betreuungsformen

Als Qualitätsverbund mit dem Schwerpunkt „Geriatrie“ informieren wir Patienten und Angehörige über unsere Angebote zur Unterbringung und Betreuung.

Betreuung zu Hause – Pflegeübernahme

Welche Voraussetzungen zur Pflegeübernahme gibt es, damit ich meinen Angehörigen selbst pflegen kann?
Für viele ältere und pflegebedürftige Menschen ist es ein großer Wunsch so lange wie möglich zu Hause zu bleiben. Doch bevor Sie die Pflege eines Angehörigen übernehmen, sollten Sie sich zunächst Gedanken darüber machen, ob sich die Pflege mit Ihrem Beruf und Leben vereinbaren lassen. Es gilt: Lassen Sie sich beraten! Pflegestützpunkte helfen Ihnen dabei, alles Nötige zu berücksichtigen und das weitere Vorgehen zu planen. Grundsätzlich können Sie die Pflege eines Angehörigen selbst übernehmen, wenn Sie sich körperlich und seelisch dazu in der Lage fühlen.

Die Landesstelle Pflegende Angehörige NRW hat eine hilfreiche Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengestellt, an Hand derer Sie sich optimal auf die Pflege zu Hause vorbereiten können. Hier finden Sie die Schritt für Schritt Checkliste als PDF-Download.

Die Landesstelle Pflegende Angehörige wird gefördert durch das MGEPA NRW und die Landesverbände der Pflegekassen in Trägerschaft des KDA.

Was sind Pflegehilfsmittel?
Darunter fallen Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern und dazu beitragen, Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Es gibt zweit Arten von Pflegehilfsmitteln:

  • Die technischen Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebett, Lagerungshilfen, Notrufsystem)
  • Die Verbrauchsprodukte (z.B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen)
Welche Ansprüche habe ich auf Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel?

Informationen zu den Ansprüchen auf Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit und oder hier zum Nachschlagen.

Welche Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es für ein seniorengerechtes Wohnen?
Damit ein Pflegebedürftiger weiterhin zu Hause wohnen kann, kann es nötig werden, wohnliche oder bauliche Änderungen vorzunehmen. Denn nur so kann ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter ohne Einschränkungen ermöglicht werden. Das erhöht die Lebensqualität und macht eine langfristige Betreuung zu Hause erst möglich. Zu den Maßnahmen für barrierefreies Wohnen gehören unter anderem ein ebenerdiges Bad bzw. eine Dusche, ein höhenverstellbares Waschbecken, Griffe an Badewanne und Dusche, Treppenlifte, verbreiterte Türrahmen für Rollstuhl oder Rollator, beseitigte Türschwellen und Rampen an Treppen.
Tipps zur Vorbeugung von Stürzen

Ein Sturz, vor allem im höheren Alter, ist meistens ein einschneidendes Erlebnis. Der Sturz kann von harmlosen blauen Flecken bis hin zu schweren körperlichen Verletzungen führen und den Betroffenen in eine mehr oder weniger starke Pflegebedürftigkeit zwingen. Nützliche Hinweise, die Ihnen und Ihren Angehörigen dabei helfen können Stütze zu vermeiden, finden Sie hier.

Was ist bzw. umfasst ambulante Altenpflege?
Ambulante Pflegedienste sollen Sie entlasten und die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen bei der häuslichen medizinischen und pflegerischen Versorgung unterstützen. Sie tragen wesentlich dazu bei, dass die Pflegebedürftigen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben können. Je nach Pflegebedarf übernehmen ambulante Pflegedienste unterschiedlichste Aufgaben bei der Versorgung Ihres Angehörigen.
Wie finde ich einen ambulanten Pflegedienst?
Zunächst einmal können Sie sich im Internet auf den Seiten der Städte und Kreise einen Überblick über alle ambulanten Pflegedienste in Ihrer Umgebung verschaffen. Auf den Seiten der Pflegedienste finden Sie oft deren Leistungsangebot und weitere Informationen und Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme. Führen Sie Informationsgespräche mit verschiedenen Pflegediensten. Auch sollten Sie sich in Ihrem Verwandten-, Bekannten- und Freundeskreis umhören. Persönliche Erfahrungen und Informationen vermitteln Ihnen einen guten Eindruck. In den Pflegeberatungsstellen gibt es auch oft Informationen zu ambulanten Pflegediensten, die Sie nutzen können.

Des Weiteren vergibt der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) sogenannte Pflegenoten. Diese sollen Qualität offenlegen und Transparenz schaffen und ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen vergleichbar machen.

Mehr Informationen zu Pflegenoten erhalten Sie auf den Seiten des MDK und des MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.).

Was bedeutet betreutes Wohnen?
Betreutes Wohnen oder auch Service Wohnen ist eine Wohnform für Seniorinnen und Senioren, die ein selbständiges Leben in Kombination mit einem hohen Maß an Sicherheit und Verfügbarkeit von Hilfe- und Betreuungsangeboten erlaubt. Den Bewohnern solcher Wohnformen wird es ermöglicht:

  • in einer altersgerechten, möglichst barrierefreien Wohnung zu leben,
  • bestimmte Grundleistungen kontinuierlich in Anspruch nehmen und bei Bedarf auf zusätzliche Wahlleistungen zurückgreifen zu können oder
  • keine bestimmte Grundleistung in Anspruch nehmen, sondern nur bei Bedarf auf Wahlleistungen zurückgreifen zu können.
Wie sieht die Versorgung beim betreuten Wohnen aus?
Zu den Serviceleistungen von betreutem Wohnen zählen zum Beispiel:

  • Versorgung und Unterstützung im Haushalt
  • Hausmeisterdienste
  • Hausnotruf-Anlage
  • Gemeinsame Aufenthaltsräume
  • Fahrdienste und Bringdienste
  • Hilfestellungen bei Fragen und Problemen
  • Unterstützung bei der Organisation von Freizeitaktivitäten
Was ist teilstationäre Pflege?
Benötigt Ihr Angehöriger im Tagesverlauf nur eine Betreuung für einen gewissen Zeitraum, kann eine teilstationäre Pflege in Betracht gezogen werden. Je nach Bedarf kann die teilstationäre Pflege als Tages- oder Nachtpflege gestaltet sein. Ihr Angehöriger bekommt von der Pflegekasse, je nach Pflegestufe und den innerhalb der Pflegestufe geltenden Leistungshöchstgrenzen, Leistungen für die pflegebedingten Aufwendungen (inkl. Kosten für den Transport), für die Aufwendungen der sozialen Betreuung und für die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Verpflegung müssen Sie dagegen privat tragen.
Welche Vorteile bietet teilstationäre Pflege?
Bei der teilstationären Tagespflege ist Ihr Angehöriger in einer Tagespflegestätte untergebracht. Hier bekommt er die nötige Unterstützung und alle notwendigen pflegerischen Maßnahmen. Viele Einrichtungen stellen einen Hol- und Bringdienst zur Verfügung, mit dem Ihr Angehöriger abgeholt und wieder nach Hause gefahren wird. Die teilstationäre Tagespflege bedeutet, dass Sie am Abend, in der Nacht und am Morgen Ihren Angehörigen betreuen und pflegen müssen.

Vorteil dieser Pflegeform ist die Möglichkeit, dass Sie weiter Ihren Beruf ausüben können. Zugleich können Sie einen kleinen Teil der häuslichen Pflege selbst übernehmen. Diese Form der Pflege kann Sie entlasten, sodass Sie Ihren Alltag weniger auf die Pflege ausrichten müssen. Aber auch für Ihren Angehörigen bietet die teilstationäre Tagespflege Vorteile: Verschiedene Aktivitäten mit Menschen in seinem Alter bringen ihm die wichtige Abwechslung und halten ihn aktiv. Die Eintönigkeit und Einsamkeit im Alter kann vermieden werden und Ihr Angehöriger knüpft soziale Kontakte und hat die Möglichkeit sich auszutauschen.

Bei der teilstationären Nachtpflege wird Ihr Angehöriger rund um die Uhr die ganze Nacht versorgt. Meistens holt ein Fahrdienst den Patienten abends ab und bringt ihn am Morgen nach der Nacht wieder zurück nach Hause.

Ein teilstationärer Nachtdienst ist vor allem für Senioren geeignet, die auf eine nächtliche Betreuung angewiesen sind. Unruhezustände, Angstzustände oder medizinische Versorgung in der Nacht sind die Gründe, die für eine teilstationäre Nachtpflege sprechen. Tätigkeiten der Grundpflege (z.B. Körperpflege, An- und Auskleiden, etc.) sind oft bei der teilstationären Nachtpflege enthalten.

Welche Leistungen beinhaltet die Kurzzeitpflege?
Sind Pflegebedürftige nur für eine begrenzte Zeit, in Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder nach einem Krankenhausaufenthalt, auf vollstationäre Pflege angewiesen, gibt es für sie die Möglichkeit, Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.

Seit dem 1. Januar 2016 besteht ohne Inanspruchnahme des Leistungsbetrages der Verhinderungspflege generell ein Anspruch auf acht Wochen Kurzzeitpflege. Auch die Weiterzahlung des hälftigen Pflegegeldes bei Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege wurde auf acht Wochen im Jahr ausgeweitet. Ab 1. Januar 2017 gelten diese Ansprüche für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 1 können für Leistungen der Kurzzeitpflege den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat einsetzen.

Quelle und weitere Informationen finden Sie hier.

Was ist Geriatrische Rehabilitation?
In der geriatrischen Rehabilitation werden ältere Menschen behandelt, die oft eine akute Krankheitsphase mit großen Belastungen hinter sich haben. Ziel ist es, eine Wiedereingliederung dieser Patienten in ihren alten Lebensalltag zu erreichen. Zur Behandlung in einer entsprechenden Klinik steht ein breites Team von Ärzten, Gesundheitspflegern und Therapeuten zur Verfügung. Um soziale Fragen, die insbesondere die Zeit nach der stationären Rehabilitation betreffen, kümmert sich der Sozialdienst. Ebenso fest verankert in das ganzheitliche Betreuungs- und Therapiekonzept ist in der Regel die Seelsorge.Typische Erkrankungen, die in einer Einrichtung für geriatrische Rehabilitation behandelt werden, sind z.B.:

  • Folgen eines Schlaganfalls beim älteren, mehrfach erkrankten Patienten
  • Nachbehandlung von Knochenbrüchen, z.B. Oberschenkelhalsbruch
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates, z.B. nach Einsatz eines Kunstgelenks oder nach Wirbelsäulenoperationen
  • Gefäßerkrankungen, z.B. Folgen von Extremitäten- Amputationen
  • verzögerte Erholung nach einer schweren Operation
  • verzögerte Erholung nach einer schweren inneren Erkrankung, z.B. nach einer Lungenentzündung oder einem Herzinfarkt
Wann wird vollstationäre Altenpflege gewährt?
Wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder aufgrund Ihrer individuellen Pflegesituation nicht in Betracht gezogen werden kann, wird eine vollstationäre Pflege gewährt. Durch den MDK kann Ihre Pflegekasse die Notwendigkeit der vollstationären Pflege prüfen lassen. Dies ist bei der Pflegestufe III allerdings nicht erforderlich, da von einer Notwendigkeit der vollstationären Pflege ausgegangen wird.
Was bieten Senioren- und Pflegeheime?
Seniorenheime gewährleisten Senioren, die nicht mehr selbstständig in der Lage sind, den eigenen Haushalt zu führen, eine pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung. Die Bewohnerinnen und Bewohner leben oft in ihren eigenen kleinen Wohnungen oder Appartements.

Auch in Seniorenwohnheimen leben die Bewohnerinnen und Bewohner eigenständig in kleinen Wohnungen mit eigener Küche, haben aber auch die Möglichkeit, die Mahlzeiten gemeinsam mit anderen Bewohnerinnen und Bewohner einzunehmen.

Wie finde ich ein passendes Pflegeheim?

Das Internet bietet viele Möglichkeiten sich über Pflegeheime zu informieren. Auf den Seiten von Städten und Kreisen, auf Suchportalen und den Seiten der Einrichtungen selbst. Sie können sich auch beim Sozialamt oder in Pflegestützpunkten Informationen besorgen. Persönliche Erfahrungen von Verwandten, Bekannten und Freunden können unter Umständen auch hilfreich sein. Bei der Suche und Auswahl sollten Sie mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen folgende Punkte klären und berücksichtigen:

  1. Wie ist die Lage der Pflegeeinrichtung? Sind Geschäfte, Ärzte, Restaurants, öffentliche Einrichtungen leicht erreichbar? Gefällt ihnen die Umgebung des Pflegeheims?
  2. Ist das Pflegeheim einfach für Sie, andere Angehörige, Freunde und Bekannte erreichbar?
  3. Wie gefallen ihnen die Einrichtung selbst, die Zimmer und die Aufenthaltsräume? Erscheint Ihnen die Pflegeeinrichtung sauber und ordentlich? Entspricht die (technische) Ausstattung der Einrichtung ihren Ansprüchen (z.B. Telefon, Notrufanlage, Aufzüge)? Können Sie die persönlichen Räume individuell gestalten und einrichten?
  4. Ist die Qualität der Verpflegung ihren Anforderungen entsprechend? Ist die Auswahl vielfältig, ansprechend und ausgewogen? Können jederzeit Speisen und Getränke angefordert werden?
  5. Gibt es Freizeitangebote, gemeinsame Aktivitäten oder andere Beschäftigungen, die den Wünschen und Interessen entsprechen (z.B. Ausflüge, Singen, Schwimmen, Tanzabende)?
  6. Kann frei entschieden werden, wann aufgestanden, gegessen, zu Bett gegangen und wie der Tag gestaltet wird?
  7. Wie wird mit Beschwerden von Bewohnern und deren Angehörigen umgegangen? Gibt es einen Heimbeirat für aktive Mitbestimmung?
  8. Wie ist die Betreuung organisiert? Gibt es persönlichen und seelsorglichen Beistand? Ist eine fürsorgliche Sterbebegleitung gewährleistet?
  9. Steht Ihnen und Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen eine Pflegekraft als fester Ansprechpartner zur Verfügung? Ist die Zahl der Pflegekräfte angemessen und deren berufliche Qualifikation zufriedenstellend? Wird die Pflege individuell an die Bedürfnisse angepasst?
  10. Was wird getan, um die Gesundheit zu fördern und das Wohlbefinden zu steigern? Wie ist die medizinische Versorgung vor Ort? Gibt es regelmäßig Sprechstunden und Visiten mit Haus- und Fachärzten? Können die bisherigen, vertrauten Ärzte beibehalten werden? Können neben den ärztlich verordneten Therapien weitere Angebote (wie z.B. Fußpflege oder Massage) in der Einrichtung wahrgenommen werden?
  11. Welche Kosten sind mit der Unterbringung in der Pflegeeinrichtung verbunden? Welche wichtigen oder alltäglichen Serviceleistungen sind inklusive? Ist der Kostenplan verständlich und nachvollziehbar? Gibt es eine umfassende und kompetente Beratung bei den Finanzierungsmöglichkeiten?

Alle Punke finden Sie hier als PDF zum Ausdrucken

Eine Übersicht der Leistungen bei vollstationärer Pflege finden Sie in der hier.

Wo möchte oder sollte ein alter oder kranker Mensch sterben?
Mit dieser Frage werden Sie und Ihr Angehöriger sich zu gegebener Zeit auseinandersetzen. Dabei kommen, je nach privater oder medizinischer Situation, verschiedene Orte infrage, an denen Ihr Angehöriger sein Leben vollendet. Das kann zu Hause, im Hospiz, im Pflegeheim oder im Krankenhaus der Fall sein. Jeder dieser Orte hat verschiedene Eigenschaften und Eigenheiten, die es zu berücksichtigen gilt. Sie unterscheiden sich in Bezug auf die Menschen, die einen umgeben, die Regeln aber auch die Kosten. Jeder Ort hat eine andere Atmosphäre, die Möglichkeit der Einbeziehung von Angehörigen ist anders und nicht zuletzt der Umgang mit dem sterbenden Menschen selbst unterscheidet sich.

Nähere Informationen zu dem Thema erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit und beim Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV).